▷Brille & Brillengläser ✔️ Was zahlt die Krankenkasse [2024]?
Einen klaren Durchblick zu behalten gehört für viele von uns zum Alltag einfach dazu. Doch was tun, wenn die Sehkraft einmal nachlässt? Nicht selten führt der Weg dann vom Augenarzt zum Optiker. Bei der Anschaffung der ersten Brille kommt für viele Versicherte dann jedoch das böse Erwachen: Die Kosten für eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) werden von der Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.
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Die letzte große Anpassung der Bezuschussungen erfolgte 2017. Damals im Wahljahr wurde die Sehhilfe wieder in das Programm der gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wir schauen heute auf die Änderungen, die im Jahr 2022 und in der nahen Zukunft zu erwarten sind.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse
In vielen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse zumindest einen Teil der Kosten für eine neue Brille. Bei der Frage nach der Übernahme wird vor allem auf die sogenannten Sehbeinträchtigungsstufen der Weltgesundheitsorganisation geachtet:
Geltende Regeln der Krankenkassen zur Brille 2024
Die aktuell gültigen Regelungen für die Kostenübernahme einer Sehhilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen stammen aus dem Jahr 2017 und sind im Heil- und Hilfsmittelgesetz festgeschrieben. Bislang ist eine Änderung oder Erweiterung dieser Übernahmeregelungen nicht in Sicht.
Grundsätzlich zahlt die Krankenkasse nur dann, wenn eine Sehbeeinträchtigung der Stufe 1 vorliegt. Dies ist laut den Regeln der Weltgesundheitsorganisation nur dann der Fall, wenn die Sehkraft bei maximal 30% liegt – selbst dann, wenn Sie bereits die bestmögliche Brille tragen. Dies ist in der Regel bei zirka +/- 6 Dioptrien der Fall.
Eine derart starke Sehbeeinträchtigung als Grundvoraussetzungen für eine volle Kostenübernahme anzunehmen, geht vielen Experten jedoch nicht weit genug. Daher gibt es auch einige Alternativregelungen und Ausnahmen.
Alternative Regelung durch das Heil- und Hilfsmittelgesetz
Nachdem bei der Neuauflage des Gesetzes im Jahr 2017 festgestellt wurde, dass die geltenden Regeln im Sinne der Weltgesundheitsorganisation zu eng gezogen wurden, nahm das Heil- und Hilfsmittelgesetz eine Alternative auf:
Bei einer Sehschwäche von sechs Dioptrien ohne Hornhautverkrümmung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Brille. Liegt eine Hornhautverkrümmung vor, ist der ausschlaggebende Wert vier Dioptrien.
Übernommen werden dann Festbeträge, welche sich an Regelsätzen der Krankenkassen orientieren. Dabei reichen diese Beträge von zehn bis 112,- € pro Glas. Brillengestelle, Pflegemittel und weiteres Zubehör werden dabei nicht übernommen. Hier müssen die Betroffenen etwaige Differenzen selbst tragen.
Weitere Ausnahmen in Deutschland
Alle genannten Erstattungsrichtlinien beziehen sich auf Erwachsene. Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bekommen prinzipiell immer dann eine Sehhilfe erstattet, wenn diese benötigt wird. Auch hier werden die Festbetragssätze zur Kostenberechnung herangezogen. Eine freie Brillenauswahl ist also nur dann möglich, wenn die Differenzbeträge selbst übernommen werden.
Beim Verdacht einer Kurz- oder Weitsichtigkeit sollte daher möglichst früh ein Zuschuss beantragt werden!
Weitere Ausnahmen bietet das Gesetz bei Personen mit speziellen Krankheiten: Schmerzreaktionen auf Lichtstrahlung etwa werden als "Kostenübernahmegrund" anerkannt.
Alternative Regelung durch das Heil- und Hilfsmittelgesetz
Nachdem bei der Neuauflage des Gesetzes im Jahr 2017 festgestellt wurde, dass die geltenden Regeln im Sinne der Weltgesundheitsorganisation zu eng gezogen wurden, nahm das Heil- und Hilfsmittelgesetz eine Alternative auf:
Bei einer Sehschwäche von sechs Dioptrien ohne Hornhautverkrümmung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Brille. Liegt eine Hornhautverkrümmung vor, ist der ausschlaggebende Wert vier Dioptrien.
Übernommen werden dann Festbeträge, welche sich an Regelsätzen der Krankenkassen orientieren. Dabei reichen diese Beträge von zehn bis 112,- € pro Glas. Brillengestelle, Pflegemittel und weiteres Zubehör werden dabei nicht übernommen. Hier müssen die Betroffenen etwaige Differenzen selbst tragen.
Brille 2024: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Eine Brille ist weit mehr als nur Mittel zum Zweck für besseres Sehen. Sie ist modisches Accessoire, unterstreicht die Persönlichkeit und sorgt so ganz nebenbei auch noch für eine bessere Sicht. Wenn es um Brille & Brillengläser geht, stellt sich schnell die Frage: Brille & Brillengläser, was zahlt die Krankenkasse? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was Ihnen ab 2022 in Deutschland gesetzlich zu steht.
Wir von TOPGLAS, sind ein innovativer Optiker aus München, der sich auf neue Brillengläser für Ihre vorhandene Brille spezialisiert hat. Dabei sparen Sie bis zu 60% gegenüber dem herkömmlichen Optiker. Egal ob Sie Ihre Sonnenbrille, normale Brille oder Gleitsichtbrille mit neuen Gläsern ausstatten möchten - TOPGLAS ist die Nr. 1 in Deutschland.
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Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Brille oder Brillengläser?
Ob die Krankenkasse die Kosten für eine neue Brille übernimmt, ist im HHVG, dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung geregelt.
Erwachsene
Demnach haben lediglich Personen mit folgenden Werten Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse:
- Kurzsichtigkeit mit mehr als 6 Dioptrien
- Weitsichtigkeit mit mehr als 6 Dioptrien
- Hornhautverkrümmung und zugleich mindestens 4 Dioptrien
Im Brillenpass finden sich die Werte mit folgenden Bezeichnungen wiedergegeben:
- Fehlsichtigkeit - Sphäre - sph.
- Hornhautverkrümmung - Zylinderwert - cyl.
Auch bei Personen mit Augenerkrankungen oder Verletzungen der Augen sowie einer beidseitigen Blindheit Stufe 1 (Sehfähigkeit trotz Sehhilfe nur bei 30 %) übernimmt die Krankenkasse die Kosten von Brille und Brillengläsern.
Alle anderen Menschen, die von Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit unter 6 Dioptrien oder einer Hornhautverkrümmung mit unter 3 Dioptrien betroffen sind, müssen ihre Sehhilfe aus eigener Tasche bezahlen.
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Gut zu wissen:
Personen mit Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse erhalten den Zuschuss jedoch nur, wenn eine Brillen-Verordnung des Augenarztes vorliegt.
Kinder und Jugendliche
Benötigen Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahre eine Brille, werden die Kosten für die Brillengläser von der Krankenkasse übernommen. Und das unabhängig von den Dioptrien-Werten.
Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen?
Die Krankenkasse bezahlt lediglich die Kosten für die Brillengläser. Die Höhe richtet sich nach dem bundesweit vereinbarten Festbeträgen.
Die Kosten für das Brillengestell sowie weitere Extras wie Entspiegelung werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen vom Versicherten selbst getragen werden.
Bei TOPGLAS sind Extras wie Entspiegelung, Extra-Härtung sowie Clean Coat bereits im Preis enthalten.
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Die Festbeträge
Die von der Krankenkasse für Brillengläser gezahlten Festbeträge werden vom GKV, dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben. Sie sind abhängig von der
- Sehstärke
- Art des Brillenglases
Da im Festbetrag auch die Optiker-Arbeiten berücksichtigt werden wie beispielsweise das Einschleifen und Anpassen der Gläser, variiert der Festbetrag. Die Spanne liegt dabei zwischen 10 - 113 € je Brillenglas.
Gut zu wissen:
Unumgänglich ist die gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt 10 % des Preises, dabei mindestens 5 und maximal 10 €.
Die gesetzliche Zuzahlung bei Sehhilfen
Übersteigen die Kosten der Brillengläser den Festbetrag, zum Beispiel aufgrund Härtung oder Entspiegelung, muss der Kunde diese Mehrkosten aus eigener Tasche finanzieren.
Wie viele Brillen oder Brillengläser stehen mir laut Krankenkasse zu?
Für neue Brillengläser, die von der Krankenkasse finanziert werden sollen, bedarf es einer Verschreibung des Augenarztes. Dem entsprechend steht dem Versicherten stets nur eine Brille zu.
Wie oft ein Anspruch auf neue Brillengläser besteht, hängt von den Veränderungen der Dioptrienwerte ab. Laut GKV ist bereits eine Wertveränderung von 0,5 Dioptrien ausreichend, um einen Anspruch auf eine neue Brille zu begründen.
Verändert sich der Dioptrienwert nicht, kann bei der Krankenkasse nach 3 Jahren bezüglich der Kostenübernahme für eine neue Brille bzw. neue Brillengläser angefragt werden.
Gut zu wissen:
Für die Gläser von Zweitbrillen, Reservebrillen sowie Sportbrillen gibt es keine Zuschüsse von der Krankenkasse.
Zahlt die Krankenkasse meinen Sehtest?
Vor der Verschreibung einer Brille, was für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse zwingend erforderlich ist, steht der Sehtest.
Sehtest beim Augenarzt
Dieser rechnet die Kosten für die Untersuchung, den Sehtest und die Verordnung der Sehhilfe direkt über die Krankenversichertenkarte mit der Krankenkasse ab. Übrigens auch dann, wenn die Krankenversicherung aufgrund zu geringen Dioptrienwertes die Kosten der Brillengläser nicht übernimmt.
Doch Achtung: die Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Sehtest beim Augenarzt nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit dafür vorliegt. Handelt es sich um einen Sehtest zu privaten Zwecken, wie beispielsweise für die Führerscheinprüfung, übernimmt die Krankenkasse die Sehtest-Kosten nicht.
Sehtest beim Optiker
Bei den meisten Augenoptikern sind Sehtests kostenlos. Sollten doch Kosten für einen Sehtest beim Optiker anfallen, werden diese von der Krankenkasse nicht übernommen.
Sehtest bei TOPGLAS
TOPGLAS übernimmt Ihren Sehtest bis zu Kosten von 25€ wenn Sie einen Warenkorb von 100€ bei uns aufweisen. Senden Sie einfach die Rechnung mit der Brille zu uns und wir überweisen Ihnen den fälligen Betrag sofort auf Ihr Konto.
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Bitte beachten Sie, dass der Sehtest vollständig sein muss. Erstattungen können erst ab einem Warenkorb von €100 durchgeführt werden und kann nicht mit einer anderen Promotion-Aktion kombiniert werden.
TOPGLAS Rechnung für Brillengläser bei der Krankenkasse einreichen?
Bei TOPGLAS konfigurieren Sie Ihre Brillengläser anhand der Daten Ihres Sehtests online selbst. Das Brillengestell versenden Sie an TOPGLAS. Sobald die Bezahlung erfolgt ist, erfolgt die Produktion der neuen Brillengläser. Das alte Brillengestell wird mit den neuen Gläsern ausgestattet und Sie zurückgesandt.
Bezahlt werden kann bei TOPGLAS via Paypal, per Kreditkarte sowie per Sofortüberweisung. Egal welche Bezahlart gewählt wurde, eine Rechnung erhalten Sie von uns immer. Diese können Sie zusammen mit der Sehtest-Bescheinigung des Augenarztes an Ihre Krankenkasse übersenden und Kostenerstattung beantragen.
Gesetzeslage und Ausblick
Die aktuell nach wie vor gültige Fassung des Heil- und Hilfsmittelgesetzes ist für viele Betroffene bei weitem nicht ausreichend. Die Kosten einer neu angeschafften Brille oder anderer Sehhilfen übersteigen in aller Regel die erstatteten Beträge. Gerade auch Empfänger von Sozialleistungen können oftmals notwendige Sehhilfen nur schwer selbst finanzieren.
Gesetzlicher Handlungsbedarf: Vorstoß des Vereins Deutscher Caritasverband e.V.
In Anbetracht der angespannten Haushaltslage vieler SozialhilfeempfängerInnen hat der deutsche Caritasverband einen gesetzlichen Handlungsbedarf formuliert. In einer Stellungnahme zur Anhörung „Sehhilfe“ des Bundestagsausschusses für Gesundheit am 04.11.2020 fordert der deutsche Caritasverband eine Anpassung der Gesetzeslage.
In der Begründung heißt es, dass insbesondere Sozialleistungsempfänger/Innen oftmals nicht in der Lage sind, sich adäquate Sehhilfen zu leisten. Als Lösungsvorschlag wird eine Ergänzung des §55 SGB V vorgeschlagen. Diese Ergänzung soll allen Versicherten ab dem 18. Lebensjahr erneut Anspruch auf einen Zuschuss für Sehhilfen ermöglichen. Grundlage hierfür sollen die Festbeträge des SGB V sein.
Die gesamte Stellungnahme und Argumentation wird auf der Homepage des Deutschen Bundestages vorgehalten:
Weitere Gesetzesentwürfe zur Brille und Krankenkasse
Aktuell gibt es vier Anträge politischer Parteien der Regierungsopposition. In diesen Anträgen fordern FDP, linke, die Grünen und die AfD jeweils anderslautende Anpassungen in den gesetzlichen Richtlinien. Ob und wann diese Anträge in Gesetzesentwürfe beziehungsweise geltendes Recht gebracht werden steht zur Zeit noch aus.
Weitere Informationen gibt es bei Glas.de
Derzeit ist eine Aktualisierung oder erneute Anpassung des Heil- und Hilfsmittelgesetzes nicht vorgesehen. Somit dürfte sich auch im Jahr 2021 beziehungsweise 2022 nicht viel an den rechtlichen Voraussetzungen ändern.
Steuerliche Absetzbarkeit von Sehhilfen
Eine weitere Möglichkeit die Kosten einer Sehhilfe zumindest zum Teil erstattet zu bekommen, liegt in der steuerlichen Absetzbarkeit.
Wer in Deutschland steuerpflichtig ist kann die Kosten für Gesundheitsausgaben die nicht von der Krankenkasse getragen werden in der Steuererklärung angeben. Neben Ausgaben für Medikamente, Fahrtkosten zur Arztpraxis oder Zahnersatz kommen auch Ausgaben für Sehhilfen als sogenannte „außergewöhnliche Belastungen“ in die Steuererklärung. Nach Überschreitung eines Pauschbetrages werden die Kosten von der Steuerlast abgezogen – so lassen sich zumindest Teile der Kosten zurückholen.
Achtung: Absetzbar sind nur Kosten, die Sie privat betreffen. Dienstbrillen oder andere vom Arbeitgeber erstatteten Leistungen können nicht weiter abgesetzt werden.
Weitere Möglichkeit der Kostenübernahme: Dienstbrille
Wer in seinem beruflichen Alltag auf eine Brille angewiesen ist, um seine Aufgaben zu erfüllen hat Anspruch auf eine sogenannte Dienstbrille. Der Arbeitgeber muss solche Sehhilfen ausgeben, wenn sie beruflich notwendig sind. Wer etwa regelmäßig am Computer oder in dunklen Räumen arbeitet kann den Anspruch auf eine solche Dienstbrille geltend machen. Auch Berufskraftfahrer oder andere Arbeitsgruppen, die auf ihre Sehleistung angewiesen sind, können sich an ihren Arbeitgeber wenden.
Private Krankenversicherung bei Brillen & Brillengläsern: Ratgeber, was ist möglich?
In Deutschland gibt es zwei Arten der Krankenversicherung.
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Private Krankenversicherung (PKV)
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung kann bei der privaten Krankenversicherung eine Brillenzusatzversicherung abgeschlossen werden. Diese übernimmt alle im Versicherungsvertrag aufgeführten Kosten, sofern das Tragen einer Brille aus medizinischer Sicht notwendig ist. Im Rahmen der Brillenzusatzversicherung der privaten Krankenversicherung hat der Versicherte alle 2 Jahre Anspruch auf eine neue Brille bzw. neue Brillengläser. Sofern sich der Dioptrienwert vorzeitig verschlechtert, wird von der 2-Jahres-Regelung abgewichen und die Kosten für die neuen Brillengläser auch vor Ablauf der Frist erstattet.
Die Höhe der Kostenübernahme ist abhängig von der privaten Krankenkasse sowie vom gewählten Tarif der Brillenzusatzversicherung. So erstatten manche PKV Pauschalbeträge, andere wiederum rechnen nach Einzelkosten ab.
Wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt jedoch auch hier, dass Extras wie beispielsweise die Entspiegelung, von der privaten Krankenkasse nicht übernommen werden.
Achtung Wartezeit!
Bei einigen privaten Krankenversicherungen gibt es eine vertragliche Wartezeit für neu versicherte zu beachten. Innerhalb dieser Wartezeit werden auch die Kosten für eine neue Brille nicht übernommen.
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Private Krankenversicherung: Wie hoch ist der Zuschuss für TOPGLAS-Brillengläser?
Der Zuschuss der privaten Krankenversicherung reicht von 0 bis 80 %. Der Grund für den hohen Unterschied liegt im Tarif.
So unterscheidet sich die Kostenerstattung für Brillen je nach Tarif in ihrer Höhe wie auch in der Auszahlung. Diese kann entweder als Pauschalbetrag oder als Zuschuss in unterschiedlicher Staffelung erfolgen.
Die Einzelkostenregelung ist für den Versicherten meist vorteilhafter. Die Pauschalregelung hingegen unterliegt teils der Großzügigkeitsregelung. Das heißt, dass in diesem Fall von der Versicherung oft auf den medizinischen Nachweis über die Notwendigkeit der neuen Sehhilfe verzichtet wird. Der Nachteil der Pauschalregelung liegt allerdings darin, dass alle Kosten, welche den Pauschalbetrag übersteigen, vom Versicherten zu tragen sind.
Brille verglasen mit TOPGLAS - Wie funktioniert das?
TOPGLAS ist ein Brillen Neuverglasungs-Service, spezialisiert ausschließlich auf die Neuverglasung von Brillen online.
Mit TOPGLAS erfolgt die Neuverglasung Ihrer Brille einfach, schnell und zu 60 % günstiger als beim Optiker.
Sie beginnen mit unserem Online-Konfigurator. Dort geben Sie Ihre Werte aus dem Sehtest ein. Alternativ können Sie zusammen mit Ihrem Brillengestell auch Ihren Brillenpass an uns senden.
Im nächsten Schritt wählen Sie die Glasart sowie die von Ihnen gewünschten Extras wie beispielsweise einen Lotus-Effekt aus und senden die Bestellung anschließend an uns ab.
Da wir nur Brillengläser, jedoch keine Gestelle anbieten, benötigen wir natürlich Ihr Brillengestell. Damit der Versand für Sie garantiert kostenfrei ist, erhalten Sie von uns per e-Mail einen Einsendaufkleber.
Schon wenige Tage nach Erhalt Ihres Brillengestells macht sich Ihre neu verglaste Brille wieder auf den Weg zu Ihnen zurück.
Krankenkassen-Zuschuss für Brillen & Brillengläser - das Fazit
TOPGLAS ist der ideale Partner, wenn es um die Neuverglasung Ihrer Brille geht, den mit TOPGLAS sparen Sie auf jeden Fall.
Erfüllen Sie die Anforderungen Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme, erhalten Sie den Rechnungsbetrag von Ihrer Krankenkasse erstattet.
Erfüllen Sie die Anforderungen der Krankenkasse nicht, sparen Sie mit uns dennoch. Denn die Brillen-Neuverglasung bei TOPGLAS ist 60 % günstiger als bei einem Optiker.
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